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Zahnzusatzversicherung
Zahnersatzmaßnahmen wie z. B. Kronen, Brücken oder Inlays werden von der gesetzlichen Krankenkasse nur geringfügig bezuschusst. Die restlichen Kosten sowie Kosten eines hochwertigen Zahnersatzes tragen Sie als Kassenpatient selbst. Wir sprechen hier oftmals von Beträgen im vierstelligen Bereich!
Mit einer Zahnzusatzversicherung können Sie die Versorgungslücken der gesetzlichen Krankenversicherung schließen und sich vor hohen Eigenbeteiligungen schützen.
Je nach Tarif sind auch professionelle Zahnreinigungen erstattungsfähig.

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